Waren und Dienstleistungen bei Marken - Nizzaklassifikation, Nizzaklassen, TMClass

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Stichworte: Nizzaklassen, Nizzaklassifikation, Waren und Dienstleistungen, TMClass

Ich bin Rolf Claessen, Patentanwalt und Partner bei Michalski · Hüttermann & Partner, und in diesem Video erkläre ich, was Waren und Dienstleistungen bei Marken sind.
Bei Marken sind bestimmte Zeichen wie beispielsweise Apple, Telekom oder Mercedes für ganz bestimmte Waren oder Dienstleistungen eingetragen wie Computer, Telekommunikation oder Kraftfahrzeuge. Am 15. Juni 1957 haben sich in Nizza Vertreter vieler Lände getroffen und beschlossen, alle existierenden Waren und Dienstleistungen der Einfachheit halber in Klassen einzuteilen. Mittlerweile gibt es 45 Klassen. In den Klassen 1 bis 34 sind die Waren klassifiziert und in Klassen 35 bis 45 sind die Dienstleistungen klassifiziert. Manche Klassen sind sehr spezifisch, z.B. Klasse 15 für Musikinstrumente oder Klasse 43 für Restaurants und Hotels. Andere Klassen wie beispielsweise die Klasse 9 sehr breit gefasst. In Klasse 9 sind zum Beispiel Feuerlöscher, Sonnenbrillen, Computer und Mikroskope und viele andere Dinge klassifiziert. Eine gute Webseite, um die Nizzaklassifikation besser kennen zu lernen, ist TMClass:
http://tmclass.tmdn.org/ec2/
Dort kann man zum einen nach ganz bestimmten Waren und Dienstleistungen suchen und herausfinden, in welchen Klassen diese Waren und Dienstleistungen klassifiziert sind. Und zum anderen kann man dort auch einfach bestimmte Klassennummern eingeben und herausfinden, welche Waren und Dienstleistungen diese Klassen klassifiziert sind.
Zu jeder Nizza Klasse gibt es sogenannte Klassenüberschriften, die Oberbegriffe sind, die nach der Theorie alle in der Klasse befindlichen Waren und Dienstleistungen abdecken sollten. Spätestens nach der Entscheidung des EuGH „IP Translator“ war aber klar, dass diese Klassenüberschriften eben gerade nicht alle Waren und Dienstleistungen in den jeweiligen Klassen abdecken. In dem konkreten Fall warum Dienstleistungen von Übersetzern gestritten worden, die Klasse 41 klassifiziert sind, aber von den Klassenüberschriften nicht erfasst sind. Ähnlich ist es beispielsweise mit Kaugummis in Klasse 30. Daher haben sich die verschiedenen europäischen Markenämter und das EUIPO vor einigen Jahren zusammengesetzt und neue Oberbegriffe, die sogenannten Class Scope, entwickelt. Die Class Scopes in Klasse 41 sind jetzt z.B.
Verlags- und Berichtswesen; Bildung, Erziehung, Unterhaltung und Sport; Übersetzung und Dolmetschen
Ich bin wesentlich zuversichtlicher als bei den vorigen Klassenüberschriften, dass diese neuen Oberbegriffe tatsächlich sämtliche Dienstleistungen in Klasse 41 abdecken. Und die meisten dieser neuen Oberbegriffe kann man auch tatsächlich genauso für eigene Markenanmeldungen beanspruchen. Einige Class Scopes werden allerdings als zu unbestimmt beanstandet. Dazu zählen zum Beispiel „Kaufmännische Dienstleistungen und Verbraucherinformationsdienste“ in Klasse 35, und hatte auch die Einzelhandelsdienstleistungen fallen. Da man die Einzelhandelsdienstleistungen für die einzelnen Waren konkretisieren muss, läuft es zum Beispiel gerade bei diesen Einzelhandelsdienstleistungen darauf hinaus, dass man keine im Voraus durch die Ämter genehmigten Formulierungen wählen kann. Dies hat den Nachteil, dass man nicht mehr ins sogenannte Fast-Track Verfahren beim EUIPO gelangen kann, wenn man Einzelhandelsdienstleistungen beanspruchen möchte. Einzelhandelsdienstleistungen sind nämlich nur für ganz wenige konkrete Waren schon im Voraus als Formulierungen genehmigt und in der Datenbank des EUIPO hinterlegt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen erläutern konnte, was es mit dem Waren und Dienstleistungen bei Marken auf sich hat. Falls Sie neue in meinem Kanal sind und mehr über Patente, Marken und Designs erfahren möchten, dann abonnieren Sie doch meinen Kanal. Und das Wichtigste zum Schluss: schützen Sie Ihr geistiges Eigentum und ernten Sie die Früchte Ihrer Ideen!


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