Der Förderverein – Merkmale, Besonderheiten und Anforderungen an die Mittelweitergabe

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Der Förderverein ist wichtiger Bestandteil der Strukturen bürgerschaftlichen Engagements. Zumindest mit Blick auf den Begriff ist vielen diese Rechtsform bereits bekannt. Doch unterscheidet sich der Förderverein in einigen Bereichen deutlich vom „herkömmlichen“ Verein.

Wer einen ideellen Zweck nicht notwendigerweise durch eigene operative Projekte, sondern insbesondere durch die Einwerbung und Weitergabe finanzieller, sachlicher oder personeller Mittel unterstützen will, kann dies durch einen Förderverein tun. Von der klassisch gemeinnützigen Zweckverfolgung, über die Förderung von Bildungseinrichtungen hin zur Unterstützung kultureller Akteure – eine Vielzahl von Fördervereinen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements.

NPO-Experte Dr. Martin Schunk erläutert, welche Merkmale für den Förderverein prägend sind, welche Unterschiede bzw. Besonderheiten es im Vergleich zum „herkömmlichen“ Verein gibt und auf was bei der Weitergabe von Mitteln konkret geachtet werden muss.

Dr. Martin Schunk ist Inhaber der in Leipzig ansässigen wetando Unternehmensberatung und Hochschuldozent. Er berät gemeinnützige Organisationen unter anderem in den Bereichen Steuern, Finanzierung und Management.

Dem Vereins- und Stiftungszentrum beantwortet er in diesem Video folgende Fragen:
- 00:00 Intro
- 00:26 Was versteht man unter einem Förderverein? Was ist der Unterschied zu einem „normalen“ Verein?
- 02:16 In welchen Fällen ist es sinnvoll, einen Förderverein zu gründen? Was sind Vor- und Nachteile?
- 03:39 Was gilt es mit Blick auf Gründung, Satzungsgestaltung und Gemeinnützigkeit zu beachten? Gibt es besondere Vorgaben?
- 06:00 Wie kann der Förderverein Mittel beschaffen?
- 08:00 Welche Formen der Mittelweitergabe bzw. Unterstützung sind zulässig und welche sind unzulässig?
- 09:33 Welche Voraussetzungen gelten für Mittelweitergabe? Gelten Beschränkungen?

Dr. Martin Schunk im Netz: https://wetando.de/

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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