SBV - Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung. #42

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In allen Betrieben, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger als sechs Monate beschäftigt werden, muss alle vier Jahre eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden - so auch in 2022. Die genaue Bezeichnung nach dem neunten Buch des Sozialgesetzbuches, kurz SGB IX, lautet „Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen“. Was genau die Aufgaben dieser Vertrauenspersonen sind und welche Rechte und Pflichten sie und der Arbeitgeber haben, das klärt in dieser Folge Moderatorin Nina Foto mit dem VdK-Juristen Ronny Hübsch.

ERGÄNZENDER HINWEIS:
Im Video vielleicht missverständlich dargestellt, deswegen hier noch mal in Kürze folgende Info zum Thema Wahlberechtigung:

Wer darf die SBV wählen? (Wahlberechtigung)
Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten (schwer-) behinderten und gleichgestellten Menschen. Dazu zählen u.a. auch Leiharbeitnehmer und leitende Angestellte.

Wer darf als Schwerbehindertenvertrauensperson gewählt werden? (Wählbarkeit)
Wählbar sind alle im Betrieb nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Als zweite Voraussetzung müssen sie mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind – hier mit Ausnahme der Leiharbeitnehmer und leitenden Angestellten.
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV/Vertrauensperson) muss nicht selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sein! Auch ein Betriebsratsmitglied kann parallel für die Schwerbehindertenvertretung gewählt werden.

Kapitelübersicht:
0:00 Intro
0:18 Einleitung
1:05 Wer stellt die SBV?
2:15 Gibt es einen Stellvertreter?
2:29 Handelt es sich um ein Ehrenamt?
2:39 Werden Mitarbeiter für SBV-Amt freigestellt?
3:14 Welche Aufgaben hat die SBV?
4:18 Welche Rechte hat die SBV?
5:05 Welche Rechte haben schwerbehinderte Mitarbeiter?
5:51 Was beinhaltet das BEM für die SBV?
7:35 Recht auf Fortbildung der SBV
8:22 VdK-Weiterbildungsangebote für die SBV
9:27 Infos für individuelle Fragen
10:02 Outro

Tipp:
Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen – melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer persönlichen VdK-Sozialrechtsreferentin bzw. Ihrem persönlichen Sozialrechtsreferenten.

In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier:
https://bw.vdk.de/beratung/rechtsbera...

YOUTUBE-SERIE: "VdK gibt dir Recht!"

In 34 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere JuristInnenen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der YouTube-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können.

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