⛔️ Tierabwehrspray gegen Menschen einsetzen?!

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⛔️ Die Notwehr muss nicht „verhältnismäßig“ sein.

Tierarwehrspray legal gegen Menschen einsetzen? Darf ich Pfefferspray in Notwehr einsetzen?

Zur Notwehr muss ich das relativ mildeste Mittel anwenden.
Ich muss also unter mehreren Mitteln dasjenige einsetzen, das für den Angreifer das am wenigsten gefährliche darstellt. In die Auswahl müssen aber nur diejenigen Mittel einbezogen werden, die auch geeignet sind, die Gefahr sofort und endgültig abzuwenden (BGH NStZ 1996, 29; 2000, 365)

In Notwehr kann ich auch gefährliche Gegenstände einsetzen. Das gilt auch für Tierabwehrspray und Pfefferspray.

⚠️ Aber: Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur dann zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH NStZ-RR 2016, 271; 2013, 139 mwN).

Nach dem Rechtsbewährungsprinzip entfällt dieses Recht im Allgemeinen auch nicht wegen der Möglichkeit der Flucht vor dem Angreifer.

„Der Angegriffene darf sich grundsätzlich des Abwehrmittels bedienen, das er zur Hand hat und dessen Einsatz eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt.“
BGH, Urteil vom 13. 3. 2003 - 3 StR 458/02

Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
Tipps:

⛔️ Keine Aussage
⛔️ Keine freiwilligen Maßnahmen
⛔️ Nichts unterschreiben

Konstantin Grubwinkler
Fachanwalt für Strafrecht
Partner in der Kanzlei Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

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