Abmahnung im Urheberrecht bekommen? So reagieren Sie richtig.

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Das Urheberrecht gehört zu den Rechtsbereichen in denen wohl die meisten Abmahnungen ausgesprochen werden. Ganz egal ob Filme, Fotos, Videos oder Texte: Urheberrechtliche Werke sind in Deutschland von § 2 des Urhebergesetzes (UrhG) geschützt. Die Verwertung eines Werkes steht allein dem Urheber zu oder demjenigen, dem vom Urheber die entsprechenden Rechte daran übertragen worden sind. Der Rechteinhaber kann Lizenzen an der Nutzung eines Werkes beziehungsweise Genehmigungen erteilen. Wird ein urhebrrechtlich geschütztes Werk allerdings ohne eine entsprechende Erlaubnis des Urhebers genutzt, liegt eine sogenannte Urheberrechtsverletzung vor. Dem Urheber stehen dann Ansprüche auf Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG), Auskunft (§ 101 UrhG), Ersatz von Abmahnkosten (§ 97a Abs. 3 UrhG) und auch auf urheberrechtlichen Schadenersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG) zu. Der Gesetzgeber hat allerdings durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken einem möglichen Abmahnmissbrauch einen Riegel vorgeschoben. Dem Abgemahnten stehen diverse Verteidigungsansätze gegen eine urheberrechtliche Abmahnung zur Verfügung.

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