Aufhebung von VAen Teil 4 - § 48 VwVfG - § 49 VwVfG

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‪@hemmernord6094‬ Der 4. und letzte Teil der Serie über Aufhebung = Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten nach §§ 48, 49 VwVfG. In diesem Teil geht es um die Aufhebung eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes. An einem Beispiel wird erklärt der Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs für die Vergangenheit und das Thema des intendierten Ermessens.

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