Schloss Altenburg - Der letzte Herzog von Sachsen - Gotha - Altenburg I Doku HD I Schlösser & Burgen

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Schloss Altenburg (Teil 4) - Der letzte Herzog von Sachsen - Gotha - Altenburg

Herzogliche Gemächer 17./18. Jahrhundert: Das Wirken der älteren herzoglichen Linie findet sich in diesem Ausstellungsbereich ebenso angerissen, wie Wohnkultur des 17./18. Jahrhunderts dargestellt ist. Dieser Ausstellungsbereich auf der dritten Etage des Corps de Logis.

Friedrich IV. war der dritte Sohn des Herzogs Ernst II. von Sachsen-Gotha-Altenburg (1745–1804) aus dessen Ehe mit Charlotte (1751–1827). Von seinem Vater war Friedrich als jüngerer Sohn für den Militärdienst bestimmt und 1785 als Oberst in die niederländische Armee gegeben worden. Er kämpfte in den Feldzügen gegen das revolutionäre Frankreich und wurde 1793 durch einen umstürzenden Pulverwagen schwer verwundet. Infolge dieser Verwundung zog er sich ein Leiden zu, das ihn zwang, sich zeit seines Lebens viel in Heilbädern aufzuhalten und an dem er schließlich später starb. Da sein älterer Bruder, Herzog August, 1822 ohne männliche Nachkommen starb, übernahm er als Friedrich IV. die Regierung des Herzogtums. Nur drei Jahre nach seinem Regierungsantritt starb Herzog Friedrich IV. kinderlos. Weil ihm eine entsprechende Apanage verweigert worden war, hatte er sich nie vermählt. Mit ihm erlosch das Haus Sachsen-Gotha-Altenburg. Das Territorium fiel an die ernestinische Verwandtschaft und ging zum Teil im neu eingerichteten Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha auf.

Friedrich I. wurde als Sohn des Herzogs Ernst des Frommen von Sachsen-Gotha und dessen Ehefrau Elisabeth Sophia von Sachsen-Altenburg geboren.

Friedrich I. wird als prunksüchtig, machtbezogen und verschwenderisch dargestellt. Hierzu wird oft der Vergleich mit seinem Vater Ernst I. von Sachsen-Gotha-Altenburg (genannt Ernst der Fromme) gezogen. Der Historiker August Beck wertete Friedrich unverhohlen als verschwenderisch und nicht ebenbürtig mit seinem Vater. Zwar hat Friedrich I. dem Aufbau eines stehenden Heeres und der Auslebung eines zeittypischen aufwendigen Lebensstils eher zugesprochen, als der strenge Ernst I. Dennoch hat er den Reformkurs seines Vaters fortgesetzt und die Gesetzgebung des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg zwar fortentwickelt, aber in den Grundzügen auf dem Wirken seines Vaters aufgebaut. Dies konnte er, weil Ernst der Fromme ein für die Zeit bereits ausgesprochen fortschrittliches und vorausschauendes Gesetzgebungswerk auf den Weg gebracht hatte. Es bestand also schlicht keine Notwendigkeit, gänzlich neue Wege zu beschreiten.

Magdalena Sibylla war die älteste Tochter des Herzogs August von Sachsen-Weißenfels und dessen Gemahlin Anna Maria von Mecklenburg-Schwerin. Sie ist nach ihrer Großmutter väterlicherseits, der sächsischen Kurfürstin Magdalena Sibylle von Preußen, benannt. Im Jahr 1669 heiratete sie den Erbprinzen Friedrich von Sachsen-Gotha, der ab 1672 als Statthalter seines Vaters in Altenburg und ab 1674 als Prinzregent bzw. ab 1675 als Herzog ganz Sachsen-Gotha-Altenburg regierte.
Magdalena Sibylla starb im Alter von 32 Jahren und wurde in der Fürstengruft der Schlosskirche auf dem Gothaer Friedenstein bestattet.
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