Neues Cannabisgesetz: Bei Cannabis unter 3,5 ng THC – Führerschein zurück!

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema EU-Führerschein im Zusammenhang mit dem neuen Cannabisgesetz.
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

Das neue Cannabisgesetz und der EU Führerschein, das ist heute erneut unser Thema.
Willkommen zurück, liebe Zuschauer. Mein Name ist Henning Hartmann. Ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht in der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner in Oranienburg bei Berlin.
Das neue Cannabisgesetz sorgt in vielen Fällen dafür, dass die Fahrerlaubnis neu erteilt werden muss. Wir schauen heute den Fall an, in dem in der Vergangenheit eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt ist. Da muss man zunächst unterscheiden zwischen den Fällen, in denen unterhalb eines Grenzwertes von 3,5 Nanogramm entzogen wurde und der passive Abbauwert unter 60, 70 Nanogramm lag und in den Fällen, in denen der Wert höher war.
Das ist die erste grobe Einsortierung, wenn Sie sich dort ein Bild machen wollen.
In der zweiten Fallgruppe sind die Behörden nicht gehindert so vorzugehen, wie sie es in der Vergangenheit gemacht haben. Das bedeutet, die Neuerteilung wird von der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens in Form der MPU abhängig gemacht. Was aber ist mit den anderen Fällen? Also Grenzwertunterschritten, 3,5 Nanogramm oder weniger?
Hier kann eine sofortige Neuerteilung beantragt werden. Wir betreiben derzeit diese Verfahren. Wenn Sie ebenfalls in dieser Fallgruppe die Neubeantragung durchführen, ann gebe ich Ihnen einen wichtigen Hinweis. Wir stützen das Ganze auf §48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Analog. Denn 48 Verwaltungsverfahrensgesetz sagt ein Verwaltungsakt, der rechtswidrig war, kann auch nachträglich zurückgenommen werden oder ist zurückzunehmen. Und das deckt sich mit dieser Konstellation, über die wir gerade sprechen.
Denn damals durfte die Behörde entziehen aufgrund eines Sachverhaltes, der nach heutiger Rechtslage, nämlich nach Verabschiedung des Cannabisgesetzes und nach der entsprechenden Anpassung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht mehr ordnungswidrig wäre, geschweige denn strafbar, demzufolge auch nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen würde. Das bedeutet, auf diese rechtliche Grundlage ist dann der Antrag auf Neuerteilung zu stützen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, schreiben Sie uns gerne über die Kommentarspalte.
Ansonsten auf unserer Homepage ra-hartmann.de finden Sie weitere Details und aktuelle Urteile. Auch zu dieser verkehrsrechtlichen Frage. Durch Klick auf das Bild können Sie diesen Kanal kostenlos abonnieren. Und durch die Glocke werden Sie dann auch erinnert, wenn es was Neues gibt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal. Danke, Tschüss.“


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