Vierte EU-Führerscheinrichtlinie. Wann kommt sie und was haben wir zu erwarten?

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema vierte EU-Führerscheinrichtlinie.
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Vierte EU-Führerscheinrichtlinie. Wann kommt sie denn nun und was haben wir zu erwarten? Das ist heute unser Thema.
Hallo liebe Zuschauer, willkommen zurück auf meinem YouTube Kanal. Mein Name ist Henning Hartmann von der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner in Oranienburg nördlich von Berlin. Wir beschäftigen uns mit dem Verkehrsrecht und hier auch dem Fahrerlaubnisrecht. Das Thema EU -Führerschein und die damit verbundene Möglichkeit in Deutschland die MPU legal zu umgehen, ist immer wieder groß im Gespräch. Und jetzt geht seit einigen Monaten das Thema vierte EU Führerscheinrichtlinie, also die neue, in den Medien rum.
Derzeit gilt die dritte EU-Führerscheinrichtlinie mit der gegenseitigen Anerkennungspflicht und daraus folgend der Möglichkeit der legalen Umgehung der MPU.
Die vierte EU-Führerscheinrichtlinie soll eigentlich schon seit März 2023 verabschiedet sein. Sie ist aber bis jetzt noch nicht verabschiedet. Es gibt lediglich einen Entwurf. Unter anderem beabsichtigt die deutsche Bundesregierung hier, dem sogenannten Führerscheintourismus einen Riegel vorzuschieben, also die gegenseitige Anerkennungspflicht für Fahrerlaubnise
In der uns interessierenden Konstellation zu stoppen. Und das dürfte der Grund sein, warum bislang noch kein Konsens mit den anderen EU Staaten gefunden wurde, denn in den anderen EU Staaten gibt es die MPU nicht vor Neuerteilung. Übrigens Ausnahme Österreich. Bedeutet also, dass die anderen EU Mitgliedsstaaten, eben weil sie diese Fahreignungsbegutachtung in Form der MPU nicht kennen, an der Stelle anderer Auffassung sind.
Übrigens: Wenn die gegenseitige Anerkennungspflicht, wie sie derzeit besteht, wenn die ausgehebelt würde, wäre das ein nicht unbedeutender Rückschritt im Hinblick auf die europäische Einigung. Das will man natürlich auch nicht. Stand heute kann ich Ihnen nur sagen, die dritte EU Führerscheinrichtlinie hat nach wie vor Gültigkeit, mit der gegenseitigen Anerkennungspflicht, bedeutet bei legaler Neuerwerb im EU Ausland wird die in Deutschland noch offene MPU gegenstandslos und es darf wieder gefahren werden.
Haben Sie Fragen dazu oder auch Anmerkungen? Ihre Meinung interessiert mich. Über die Kommentarspalte können Sie mir gerne Mitteilung machen. Vielen Dank Und bis zum nächsten Mal. Tschüss!“

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Der EU-Führerschein und die Gültigkeit in Deutschland
https://www.ra-hartmann.de/der-eu-fue...
Wann gilt eine ausländische EU-Fahrerlaubnis in Deutschland?
https://www.ra-hartmann.de/wann-gilt-...

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