Wohnsitz & EU-Führerschein: Zweifel am Wohnsitzerfordernis?

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema EU-Führerschein und Wohnsitzverstoß
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Wohnsitzerfordernis beim EU-Führerschein. Wir schauen genau hin.
Hallo liebe Zuschauer, willkommen zurück auf meinem YouTube Kanal. Mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner in Oranienburg.
Das Thema EU-Führerschein gehört zu unseren Spezialgebieten. Einige Fragen kommen immer wieder und zu einigen Fragen gibt es auch immer wieder Veränderungen in der Rechtsprechung.
Zunächst mal sieht die gegenseitige Anerkennungspflicht der 3. EU-Führerscheinrichtlinie vor, dass eine Fahrerlaubnis aus dem EU-Ausland in Deutschland benutzt werden darf, auch wenn in Deutschland noch die MPU offen ist, also wenn vor Neuerteilung in Deutschland eine MPU zu absolvieren gewesen wäre. Das ist Rechtsprechung. Das ist inzwischen auch unstreitig. Diese Betroffenen dürfen in Deutschland wieder fahren, obwohl sie in Deutschland die MPU zu absolvieren hätten, bevor die deutsche Fahrerlaubnis neu erteilt worden war.
Der Grund ist die gegenseitige Anerkennungspflicht der 3. EU-Führerschein Richtlinie.
Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in einer sehr interessanten Entscheidung sich dazu positioniert, wann denn genau ein Wohnsitzverstoß nachgewiesen werden kann, wenn nicht die erforderliche Zeitspanne von 185 Tagen Wohnsitznahme im Aussteller-Staat als erfüllt anzusehen ist und demzufolge dann auch die gegenseitige Anerkennungspflicht nicht greift.
Das ist ein Punkt, um den ganz häufig gestritten wird in diesen Verfahren. Und es ging konkret um die Frage: Wenn von der deutschen Behörde oder Staatsanwaltschaft eine Anfrage an den Aussteller-Staat gestellt wird, Nebenbemerkung: Nur durch eine solche Rückmeldung kann ein Wohnsitzverstoß nachgewiesen werden, nicht durch Erkenntnisse aus dem deutschen Inland, wann ist denn dann eine solche Rückmeldung geeignet, Zweifel an dem Wohnsitzerfordernis zu erregen?
Und das wurde beantwortet vom Bundesverwaltungsgericht, dass nämlich die Auskunft, dass Einzelheiten zu den tatsächlichen Gegebenheiten der Wohnsitznahme nicht bekannt sind. Das ist die Standardantwort, die dann immer kommt oder fast immer kommt. Uns ist nicht bekannt, Einzelheiten, private, berufliche und sonstige Bindungen. So wird das dann abgefragt. Wenn diese Rückmeldung kommt, dann reicht das eben nicht aus, um einen Wohnsitzverstoß vorzuhalten.
Ergebnis: Die Fahrerlaubnis ist in Deutschland gültig.
Jetzt kommt das Aktenzeichen dieses Urteils , Bundesverwaltungsgericht vom 24.10.19, Aktenzeichen 3B 2 6.19. Eine ganz wichtige Entscheidung auf dem Gebiet EU-Führerschein zugunsten der Autofahrer, die in Deutschland eine ausländische Fahrerlaubnis benutzen, obwohl in Deutschland vor Neuerteilung noch die MPU zu absolvieren gewesen wäre. Haben Sie Fragen oder Anmerkungen?
Schreiben Sie mir gerne über die Kommentarspalte. Ansonsten können Sie durch Klick auf mein Bild diesen Kanal kostenlos informieren, Entschuldigung, abonnieren, dann bleiben Sie informiert, so wollte ich sagen. Vielen Dank und auf Wiederhören. Tschüss.“



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