Photovoltaik Umsatzsteuererklärung 2023 selber machen, Strom-Eigenverbrauch & Entnahme mit DIY-Tool

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Plattenbergmodell - NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs 2023 : http://plattenbergmodell.de/
DIT-Tool für PV-Betreiber :http://muecke.de/diy-pv
Investitionsabzugsbetrag für PV-Betreiber IAB-COMPLEX : http://muecke.de/iab-complex

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Direktkontakt für neue Firmen- und Unternehmens-Mandanten
(bitte NUR Firmen, Selbständige, Freiberufler anfragen; aus Kapazitätsgründen können KEINE Einzelanfragen beantwortet und auch KEINE Aufträge und Mandate für PV-Anlagenbetreiber übernehmen; Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis)
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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG,
Steuerberatung 370 Grad
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63839 Kleinwallstadt
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Betreiber von Photovoltaikanlagen sind umsatzsteuerrechtliche Unternehmer und müssen jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Aktuell steht die Umsatzsteuererklärung 2023 an.

Für das Jahr 2023 müssen 4 Typen von PV-Betreiber unterschieden werden. Die Betreiber vom Typ 1 und Typ 2 ist Warten angesagt. Waren auf das Wachstumschancengesetz. Für die Betreiber vom Typ 3 und Typ 4 gilt folgendes:

In der Umsatzsteuererklärung sind die Umsätze aus der Einspeisung, die an andere Unternehmer gezahlte Umsatzsteuer (die Vorsteuer) und die bereits geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen aus den monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu berücksichtigen.

Zusätzlich ist auch der Strom-Eigenverbrauch zu erfassen*. Die Umsatzsteuer auf den *Strom-Eigenverbrauch ist das Korrektiv zum 100%igen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der PV-Anlage. Die Umsatzsteuer auf den Strom-Eigenverbrauch lässt sich jedoch durch das Entnahmemodell aus dem Plattenbergmodell vermeiden - auch noch für das Jahr 2023. Dies ist allerdings nur noch bis zum 11.1.2024 möglich.

Mit dem DIY-Tool werden die Werte für die Umsatzsteuererklärung 2023 einfach ermittelt und können in die amtlichen Formulare übertragen werden. Der Link lautet: http://muecke.de/diy-pv

Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.

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