Was ist ein Patentanwalt? - Ausbildung, Tätigkeit, Einkommen, Voraussetzungen

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Ein Patentanwalt ist auf die Beratung in Bezug auf Patente, Marken und Designs spezialisiert und auch beschränkt. Während ein Rechtsanwalt ein sehr breites juristisches Studium mit dem Staatsexamen abschließt, Ist ein Patentanwalt von der Ausbildung her in der Regel erst einmal ein Ingenieur oder Naturwissenschaftler wie ein Chemiker, Biologe oder Physiker mit einem Master oder Diplom einer Hochschule. Warum ist das so? Patentanwälte sollten die Erfindungen der Erfinder sehr gut verstehen, damit sie für die Erfindungen den optimal möglichen Schutz erzielen. Wenn beispielsweise ein Erfinder einen neuen keramischen Werkstoff oder ein Haarshampoo erfunden hat, so kann ich das als Chemiker und Materialwissenschaftler wesentlich besser verstehen, als eine Erfindung eines neuen Elektromotors.
Anschließend wird man sogenannter Patentanwaltskandidat und macht in der Regel eine 2 – 3 jährige Ausbildung bei einem zugelassenen Patentanwalt. Während der Ausbildung zeigt einem der ausbildende Patentanwalt anhand der täglichen Praxis, wie man Patente, Marken und Designs anmeldet und durchsetzt, wie man mit Lizenzen umgeht und wie man Unternehmen zum Arbeitnehmererfinderrecht berät.

Parallel zu der praktischen Ausbildung müssen Patentanwaltskandidaten ein zweijähriges Fernstudium an der Fernuni Hagen absolvieren, was genau auf die Bedürfnisse der Patentanwäte zugeschnitten ist. So lernt man beispielsweise viel über die ZPO – also wie es vor Gericht zugeht, zu Schuldrecht und zu Wettbewerbsrecht. Über Strafrecht oder Verfassungsrecht lernt man in diesem Studium fast gar nichts, da diese Rechtsgebiete für Patente, Marken und Designs fast nicht zum Tragen kommen.
Anschließend an die Ausbildungszeit beim Patentanwalt schließt sich eine Ausbildungszeit beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Bundespatentgericht an. Hier lernen die Patentanwaltskandidaten zum einen die Arbeit der Marken- und Patentprüfer kennen, und dürfen zum anderen auch die Arbeit der Richter am Bundespatentgericht kennenlernen. Außerdem besuchen die Patentanwaltskandidaten während dieser Zeit Vorlesungen und schreiben Probeklausuren, die auf die Prüfung gut vorbereiten.

Nach der abschließenden Prüfung am Deutschen Patent- und Markenamt kann der Patentassessor sich dann als Patentanwalt in Deutschland niederlassen.

Wichtig ist für die Patentanwälte auch die Zulassung vor dem Europäischen Patentamt. Die Prüfung hierfür findet einmal im Jahr statt und hat seit vielen Jahren ziemlich konstant eine Durchfallquote von etwa 70%. Man kann diese Prüfung wiederholen. Es ist allerdings so, dass die Wahrscheinlichkeit, die Prüfung zu bestehen, statistisch gesehen bei den Wiederholungen nicht steigt.

Durch seine Spezialisierung auf Patente, Marken und Designs und durch die technische Spezialisierung des vorausgegangenen Studiums der Ingenieurwissenschaften oder der Naturwissenschaften, tritt beispielsweise der Rechtsanwalt in Patentverletzungsprozessen in der Regel im Team mit einem Patentanwalt auf. Der Patentanwalt kann dann meistens die technischen Sacherverhalte besser erfassen und kann so entscheidend zum Erfolg eines solchen Patentverletzungsprozesses beitragen.

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