Gewinnausschüttung, steuerfrei aus der GmbH. GmbH-Steuern-Spezial

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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
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thesaurierte Gewinne - alo nicht ausgeschüttete Gewinne - unterliegen nur der Unternehmensbesteuerung von ca. 30 Prozent. Solange Gewinne nicht an natürliche Anteilseigner ausgeschüttet werden, bestehen die Besteuerungsvorteile bei der GmbH. Nachteil dabei ist, dass diese Gewinne als Haftkapital den Drittgläubigern zur Verfügung stehen.
Ausgeschüttete Gewinne sind den Gläubigern der GmbH entzogen - müssen aber bei den natürlichen Gesellschaftern besteuert werden.
Ist Anteilseigner allerdings eine juristische Person, dass sind die Gewinnausschüttungen faktisch steuerfrei. Es ist also clever, die Anteile in einer Zwischen-GmbH zu halten und nicht benötigte Gewinne dort zu parken. Verdiente Gewinne werden der Haftmasse entzogen und müssen nicht besteuert werden. Vermögensaufbau kann dann in der Zwischen-GmbH erfolgen. Die Zwischen-GmbH kann auch als Besitzunternehmen im Rahmen einer (kapitalistischen) Betriebsaufspaltung fungieren. Selbst das Anlagevermögen ist dann vor dem Gläubigerzugriff geschützt.

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StB Stefan Mücke

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