Photovoltaik, privater Strom-Eigenverbrauch ab 2023 nicht mehr versteuern und Umsatzsteuer sparen

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Plattenbergmodell - NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs 2023 : http://plattenbergmodell.de/
Plattenberg-BOT :http://muecke.de/plattenbergbot
Umfrage zu PV-Anlagen und Batteriespeicher : http://muecke.de/pvumfrage
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(bitte NUR Firmen, Selbständige, Freiberufler anfragen; aus Kapazitätsgründen können KEINE Einzelanfragen beantwortet und auch KEINE Aufträge und Mandate für PV-Anlagenbetreiber übernehmen; Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis)
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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG,
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Die Alt-Anlagenbetreiber waren bisher (auch) in der Umsatzsteuer die Pechvögel, weil sie in der Umsatzsteuerfalle sitzen und 5 oder 6 Jahre lang die Umsatzsteuer auf den Strom-Eigenverbrauch bezahlen sollen. Betroffen sind alle Betreiber mit Anschaffung der Anlage in 2019, 2020, 2021 oder 2022.

Mit dem Entnahmemodell aus dem Plattenbergmodell beseitigen wir diese Umsatzsteuer für den Strom-Eigenverbrauch für die Zukunft.

Vielen Dank Ihnen.
Steuerberater Stefan Mücke

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Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.

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