BGH-Urteil: Unterlassene Hilfeleistung bei Suizid nicht automatisch strafbar

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BGH-Urteil vom 03.07.2019

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei grundlegende Urteile zum Thema Sterbehilfe gesprochen: In beiden Urteilen geht es darum, dass Ärzte Beihilfe zum Suizid geleistet haben. So eine Beihilfe ist grundsätzlich straflos. Aber es stellte sich eine Folgefrage: Wenn die Ärzte nicht eingreifen, sobald die entsprechende Person bewusstlos geworden ist, könnten sie sich dann strafbar machen wegen Tötung durch Unterlassen oder z.B. wegen unterlassener Hilfeleistung? Eine hoch umstrittene Frage.

Der Bundesgerichtshof hat geurteilt: Nein, das war in diesen Fällen nicht strafbar. Die Freisprüche wurden bestätigt. Sie sehen nun diese beiden Urteile hintereinander. Zuständig war der 5. Strafsenat des BGH mit Sitz in Leipzig unter dem Vorsitz von Richter Norbert Mutzbauer.

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