Bedenkenanmeldung beim Bauleiter – reicht das?

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Ein Unternehmer befürchtet, dass Mängel auftreten werden, wenn er seine Arbeit so ausführt, wie sie beauftragt wurde. Teilt er seine Bedenken seinem Auftraggeber korrekt mit und dieser weist ihn an, die Arbeiten trotzdem wie beauftragt auszuführen, muss der Unternehmer den dann auftretenden Mangel nicht beseitigen. Wie muss ein korrekter Bedenkenhinweis aussehen? Wer muss ihn erhalten?
Nach meiner Erfahrung sind diese Fragen immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen auf der Baustelle, die immer wieder vor Gericht landen. Die Praxishinweise in diesem Video sind leicht verständlich und einfach umzusetzen. So können die Arbeiten zügig durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen werden.
OLG Köln, Beschl. vom 05.10.2021, AZ 16 U 55/21

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