Ärger mit der Bausparkasse – Wie Kunden sich wehren können | Marktcheck SWR

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Wer noch einen alten Bausparvertrag hat, profitiert von höheren Zinsen. Viele Bausparkassen wie die Schwäbisch Hall möchten diese aber loswerden – teils mit unlauteren Mitteln?

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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 03. Mai 2022. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv

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BAUSPARKASSE KÜNDIGT VERTRAG
Ein eigenes Haus war schon immer das Ziel von Nicolai Klemm und seiner Familie aus Bretten. Dafür hatte er extra vor mehr als 15 Jahren einen Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall abgeschlossen. Doch jetzt hat ihm die Bausparkasse den Vertrag gekündigt.

Alles fängt damit an, dass die Schwäbisch Hall ein elektronisches Postfach für ihn einrichtet, in dem Dokumente zukünftig abgelegt werden sollen. Über Aktivitäten soll er dann per E-Mail informiert werden. Doch 2019 findet er dort plötzlich die Kündigung seines Bausparvertrages, ohne vorherige E-Mail-Ankündigung.

ZU GERINGE BEITRÄGE
Angeblich hätte er mehr einzahlen müssen. Dabei hatte sein Berater ihm 2016 noch geraten, den Beitrag zu reduzieren, um die Zinsen nutzen zu können. Wir konfrontieren die Schwäbisch Hall mit den Vorwürfen. Sie antwortet uns, die Berater hätten keinesfalls falsch beraten. Man hätte geduldet, dass der vereinbarte Betrag unterschritten wurde und könne die fehlenden Beiträge aber nachfordern. Nicolai Klemm versucht Berater und Bausparkasse zu kontaktieren, doch seine Anfragen bleiben unbeantwortet.

KEINE RECHTFERTIGUNG
So wie ihm geht es vielen. Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gehen etliche Beschwerden ein. Keiner von ihnen habe E-Mails bekommen und entsprechend nicht in das Postfach geschaut. Laut Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Stuttgart müssen sie auch nicht mit so etwas rechnen, da die Postbox nicht der im Vertrag angegebene Schriftweg ist. Die Schwäbisch Hall sagt jedoch, es gäbe automatisierte Prozesse, die bei jedem Vorgang Mails an die Kunden senden.

WERDEN VERTRÄGE ABSICHTLICH GEKÜNDIGT?
Ein anonymer Berater erzählt, dass Kunden ermutigt wurden, Verträge nicht mehr zu besparen, ohne auf die Folgen hinzuweisen. Der Schwäbisch Hall sind solche Fälle nicht bekannt, man wolle dem aber nachgehen.

Nils Nauhauser rät allen Betroffenen, sich zu wehren. Man kann die zuständige Finanzaufsicht BaFin informieren. Dann muss die Bausparkasse beweisen, dass die Mail verschickt wurde. Außerdem kann man sich an die Schlichtungsstelle des Verbands der privaten Bausparkassen wenden.

Autor: Stefanie Waldschmidt
Bildquelle: Unsplash /Ttierra Mallorca

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